Fotovoltaik / Solarstrom
In Deutschland treffen jährlich über 1100 kWh Solarenergie pro m2 auf. Dies entspricht dem Energiegehalt von 100 l Heizöl. Eine Anlage mit einer Fläche von 7 m2 hat eine Leistung von ca. 1 kWp. Je nach Standort beträgt der Solarertrag dieser Anlage im Jahr 850-1050 kWh Strom.
Die Größe einer Fotovoltaikanlage richtet sich dabei nach der Strommenge, die erzeugt werden soll, der vorhandenen (Dach-)Fläche zur Aufstellung der Module und den finanziellen Möglichkeiten. Insbesondere die seit Anfang 2004 gültige erhöhte Einspeisevergütung über eine Laufzeit von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme, machen die Investition zu einer sicheren und lukrativen Angelegenheit.
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Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- erhöhte Einspeisevergütung für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Förderdarlehen: - zinsverbilligtes Darlehen im Rahmen des Programms „Solarstrom Erzeugen“ über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) -> Darlehensvolumen bis 50.000 € - zinsverbilligtes Darlehen im Rahmen des Umweltprogrammes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - ERP-Umwelt- u. Energiesparprogramm der KfW - zinsverbilligtes Darlehen der Landw. Rentenbank im Rahmen des Sonderkreditprogrammes für die Landwirtschaft und für Junglandwirte.
WICHTIG: Die Förderung müssen Sie vor dem Beginn des Vorhabens beantragen!
Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf den nachfolgenden Blättern. Das Informationszentrum der KfW erreichen Sie telefonisch unter der Servicenummer 01801/335577 zum Ortstarif, per Fax unter 069/74314355 oder per Mail unter iz@kfw.de. Alle Förderdarlehen werden über die Hausbanken abgewickelt.
Wir haben eine Partnerfirma im Solarbereich,Frima (www.skr-energie.com) die für Mitglieder des BLHV kostenlos eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt und sich auf Wunsch kostenlos und unverbindlich Ihr Dach anschaut und ein Angebot erstellt. Die Rahmenvereinbarung garantiert Preise, die im Vergleich zum allgemeinen Marktniveau sehr günstig sind. Bitte rufen Sie uns an, dann werden wir Ihre Adresse an unsere Partnerfirma weiterleiten. Der zuständige Außendienstmitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Erneuerbare -Energien-Gesetz (ab 1.1.2008)
Wie sieht die Förderung aus? Sie erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber. Dieser muss den gesamten angebotenen Solarstrom abnehmen und vergüten.
Die Mindestvergütung wird jeweils im Jahr der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die anschließenden 20 Jahre gezahlt.
Folgende Tarife gelten ab 1.01.2008:
Vergütungen nach dem EEG
Aufdach bis 30 kW 46,75 ct/kWh Aufdach, Anlagenanteil über 30 kW 44,48 ct/kWh Aufdach, Anlagenanteil über 100 kW 43,99 ct/kWh Fassadenbonus 5,0 ct/kWh Freilandanlagen 35,49 ct/kWh
Die Vergütung wird vom Netzbetreiber festgelegt unter der Beachtung der Mindestsätze des Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Antragstellung
Nach dem Bau der Anlage vereinbaren Sie mit Ihrem Netzbetreiber einen schriftlichen Einspeisevertrag für den von Ihnen erzeugten Solarstrom. Der Vertrag beinhaltet u.a. die Laufzeit (20 Jahre) und die Höhe der Vergütung laut gültigem EEG. Das Geld wird Ihnen mit der Jahresabrechnung oder laut vertraglicher Vereinbarung ausgezahlt.
Kombination mit anderen Programmen
Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit den Kreditprogrammen der KfW koppelbar.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:
Agrardienst Baden GmbH Frau Anne van Roode Tel. 0761/21778-32
Wir beraten Sie gerne persönlich.
http://www.kfw.de http://www.rentenbank.de
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