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Humusbilanz nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Am 04. November 2004 ist die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die von einem Betriebsinhaber für die Dauer des Bezugs von Direktzahlungen einzuhalten sind (Cross Compliance). Jeder Landwirt muss daher damit rechnen, dass neben einer Vor-Ort-Prüfung des Betriebes unter anderem auch Aufzeichnungen nach den Vorgaben der Düngeverordnung kontrolliert werden. Wer die Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust von Fördergeldern.

Wer muss eine Humusbilanz berechnen?
Zur Einhaltung der Vorgaben müssen alle Betriebe die einen Gemeinsamen Antrag stellen bezüglich der Erhaltung der organischen Substanz im Boden und zum Schutz der Bodenstruktur eine der folgenden Vorgaben erfüllen:

Das anbaujährliche Anbauverhältnis auf Ackerflächen auf betrieblicher Ebene besteht aus mindestens drei Kulturen. Dabei gelten stillgelegte und nicht bewirtschaftete Ackerflächen als eine Kultur. Jede Kultur muss einen Anteil von mindestens 15 % der Ackerfläche ausmachen. Weist ein Betrieb mehr als drei Kulturen auf, kann auch durch Zusammenfassung mehrerer Kulturen der Mindestflächenanteil von 15 % erreicht werden. Dabei können die Kulturen mit einem Flächenanteil von jeweils weniger als 15 % auf andere Kulturen aufgeteilt werden.

oder: Die Anforderung gilt ferner als erfüllt, wenn der Betriebsinhaber, der weniger als drei Kulturen anbaut und jedes Jahr seine gesamte Ackerfläche im Wechsel mit anderen Betrieben bewirtschaftet, nachweist, dass auf der von ihm aktuell bewirtschafteten Ackerfläche in diesem Jahr und in jedem der zwei vorhergehenden Jahre jeweils andere Kulturen angebaut worden sind.

oder: Wird das Anbauverhältnis nicht eingehalten, kann eine jährliche Humusbilanz bis zum 31.03. des Folgejahres zur Erfüllung der Vorgaben erstellet werden. Es besteht eine Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren (2009 und früher: 7 Jahre).

oder: Die Anforderung wird durch eine Bodenhumusuntersuchung nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode erfüllt. Das Ergebnis muss in dem Kalenderjahr, für das der Antrag auf Gewährung der Direktzahlungen oder sonstigen Stützungszahlungen gestellt wird, zu Kontrollzwecken jederzeit bereitgehalten werden und darf nicht älter als sechs Jahre sein. BLHV-Mitglieder können die Untersuchungen über das Partnerlabor der Agrardienst Baden GmbH zu einem Preis von 9,60 € + MwSt. pro Probe durchführen lassen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Humusbilanzierung" der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg.

Merkblatt Humusbilanzierung (Stand: Juli 2005) [205 KB]

Bis wann muss die Humusbilanz erstellt sein?
Die Humusbilanz muss jährlich bis spätestens 31.03. des Folgejahres erstellt werden. Alternativ kann bei Nichteinhaltung des jährlichen Anbauverhältnisses alle 6 Jahre eine Bodenhumusuntersuchung durchgeführt werden.

Humusbilanz selbst berechnen...
Wir haben nachfolgend das offizielle Programm zur Berechnung der Humusbilanz der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zum kostenlosen Download eingestellt.

Programm zur Berechnung der Humusbilanz (Stand: 15.02.2006) [639 KB]

... oder den Agrardienst Baden beauftragen
Wir bieten allen BLHV-Mitgliedern die Möglichkeit, sich die Humusbilanz berechnen zu lassen. Anhand Ihrer Angaben im Erhebungsbogen berechnen wir für 25 € zzgl. MwSt. die Humusbilanz. Möglich ist auch eine Kombi-Berechnung gemeinsam mit dem Nährstoffvergleich für insgesamt 40 € zzgl. MwSt.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, brauchen Sie lediglich Ihre betrieblichen Daten in den Erhebungsbogen einzutragen und den Auftrag auszufüllen. Den Bogen für das aktuelle Jahr können Sie nachfolgend öffnen, ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.

Erhebungsbogen zur Erstellung der Humusbilanz für das Jahr 2009.pdf [140 KB]
Erhebungsbogen zur Erstellung der Humusbilanz für das Jahr 2010.pdf [139 KB]

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