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Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung
Am 10. Januar 2006 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die die derzeit gültige EU-Nitratrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Zudem ist seit 2005 die Gewährung von EU-Direktzahlungen an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Jeder Landwirt muss daher damit rechnen, dass neben einer Vor-Ort-Prüfung des Betriebes unter anderem auch Aufzeichnungen nach den Vorgaben der Düngeverordnung kontrolliert werden. Wer die Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Verlust von Fördergeldern.

Wer muss einen Nährstoffvergleich berechnen?
Von der Vergleichspflicht befreit sind folgende Betriebe und Flächen:
1. Flächen mit Zierpflanzen, Baumschul- und -obstflächen sowie nicht im Ertrag stehende Wein- und Obstbauflächen
2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung und Anfall von tierischen Wirtschaftdüngern bis max. 100 kg N/ha und Jahr und keine zusätzl. N-Düngung
3. Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg Gesamt-N oder 30 kg P ausbringen
4. Betriebe, die abzüglich der Flächen unter 1. und 2. weniger als 10 ha Landfläche bewirtschaften, die max. 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und bei welchen nicht mehr als 500 kg N aus tierischen Wirtschaftsdüngern anfallen.

Bis wann muss der Nährstoffvergleich erstellt sein?
Der Nährstoffvergleich muss jährlich bis spätestens 31.03. des Folgejahres für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden. Dies kann als Flächenbilanz oder zusammengefasste Schlagbilanz für N und P erfolgen.

Nährstoffvergleich selbst berechnen...

Wir haben nachfolgend das offizielle Nährstoffvergleichs-Berechnungsprogramm der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zum kostenlosen Download eingestellt. Neben dem Nährstoffvergleich berechnet das Excel-Programm auch, ob das im Betrieb erforderliche Lagervolumen für flüssige Wirtschaftsdünger für eine 6 monatige Lagerdauer ausreicht und ob die maximal zulässige Stickstoff-Ausbringmenge von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft unterschritten wird. Bitte überprüfen Sie vor der Berechnung auf der Seite des Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung (www.landwirtschaft-bw.de) unter Landwirtschaft - EDV-Fachprogramme - Pflanzenbau ob eine akualisierte Version zur Berechnung vorliegt.

Nährstoffvergleichsprogramm für Landwirte zum Download:
Nährstoffvergleich 2009 für Landwirte als Zip-Version [2.522 KB]

Die Düngeverordnung schreibt zusätzlich zur Erstellung des jährlichen
Nährstoffvergleichs eine Bewertung der dabei errechneten
Nährstoff-Jahresüberschüsse je Hektar über mehrere Jahre vor. Für
Stickstoff ist der Dreijahres-Durchschnitt aus den Überschüssen des
Düngejahres sowie der beiden Vorjahre zu ermitteln, für Phosphat der
Sechsjahres-Durchschnitt aus dem Düngejahr und den fünf Vorjahren. Die
Düngeverordnung legt die Höhe der tolerierbaren Überschüsse fest, die mit
den Jahren abgestuft ist. Für Stickstoff gelten tolerierbare
Jahresüberschüsse wie folgt: 2006-2008: 90 kg N/ha, 2007-2009: 80 kg N/ha,
2008-2010: 70 kg N/ha, 2009-2011: 60 kg N/ha. Für Phosphat liegt dieser
unverändert bei 20 kg P2O5/ha und Jahr, wobei Überschüsse zulässig sind,
wenn die Bodenuntersuchung im Schnitt der Schläge folgende Gehalte
unterschreitet: 20 mg P2O5/100 g Boden (CAL-Methode) oder 3,6 mg P/100 g
Boden (EUF-Methode). Bei Überschreiten der tolerierbaren betrieblichen
Überschüsse sollen Landwirte eine Beratung in Anspruch nehmen.

Als Dokumentationshilfe kann das folgende Formular zu Hilfe genommen werden:
Mehrjähriger Nährstoffvergleich.pdf [46 KB]


... oder den Agrardienst Baden beauftragen
Wir bieten allen BLHV-Mitgliedern die Möglichkeit, sich den betrieblichen Nährstoffvergleich berechnen zu lassen. Jeder Berechnung liegen weitere Unterlagen wie z.B. NID-Berichte und Merkblätter bei, die jeder Betrieb bei einer Kontrolle vorlegen können muss sowie bei Voliegen der entsprechenden Daten auch der mehrjährige Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat.
Anhand Ihrer Angaben im Erhebungsbogen berechnen wir für 25.- € zzgl. MwSt. den Nährstoffvergleich. Wenn Sie uns beauftragen möchten, brauchen Sie lediglich Ihre betrieblichen Daten in den Erhebungsbogen einzutragen und den Auftrag auf der Rückseite auszufüllen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Erhebungsbogens auf der Rückseite. Den Erhebungsbogen für das aktuelle sowie das letzte Wirtschaftsjahr können Sie nachfolgend öffnen, ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.

Bogen zur Erstellung des Nährstoffvergleich für das Wj 05/06.pdf [157 KB]
Bogen zur Erstellung des Nährstoffvergleich für das Wj 06/07.pdf [157 KB]
Bogen zur Erstellung des Nährstoffvergleich für das Wj 07/08.pdf [153 KB]
Bogen zur Erstellung des Nährstoffvergleich für das Wj 08/09.pdf [154 KB]

NID Berichte der letzten Jahre finden Sie hier zum Download oder unter www.landwirtschaft-bw.info

NID 2007 [1.677 KB]
NID 2008 [1.416 KB]
NID 2009 [1.491 KB]

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