Stoffstrombilanz
Ab dem Kalenderjahr 2023 müssen alle Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Fläche oder mehr als 50 GVE eine Stoffstrombilanz erstellen.
Merkblatt Stoffstrombilanz
- Betriebe mit mehr als 20 ha oder mehr als 50 GVE sind ab dem Kalenderjahr 2023 bzw. dem Wirtschaftsjahr 23/24 zur regelmäßigen Dokumentation der Nährstoffzufuhren und -abfuhren verpflichtet.
- Zu erfassen sind die N- und P-Mengen von Futter- und Düngemitteln, Saatgut, Tieren und deren Erzeugnisse, N-Fixierung von Leguminosen etc.
- Alle Zufuhren und Abgaben müssen innerhalb von 3 Monaten vermerkt sein (Lieferscheine, Rechnungen)
- Die Berechnung muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des gewählten Dokumentationszeitraums durchgeführt sein.
Einen Entscheidungsbaum zur Feststellung der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz finden Sie nachstehend. Bei Unsicherheit empfehlen wir, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt erkundigen.
- Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz ab 2023 (110.12 KB)
Hilfestellung vom Agrardienst
Der Agrardienst bietet eine Hilfestellung für die Erstellung einer Stoffstrombilanz an. Gerne senden wir Ihnen den Erhebungsbogen zu. Diesen senden Sie ausgefüllt wieder an uns zurück. Anhand Ihrer Daten werden wir die Stoffstrombilanz erstellen.
Wenn Sie uns beauftragen möchten, müssen Sie uns ONLINE eine Vollmacht erteilen, wobei wir Ihnen auch gerne behilflich sind.
Kosten:
Grundgebühr: 37 € / 47 €*
Bearbeitung nach Aufwand: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
*Preise für Nichtmitglieder
- Merkblatt Stoffstrombilanz (435.56 KB)
- Erhebungsbogen Stoffstrombilanz 2024 (1014.76 KB)
Karin Henninger

Landwirtschaftliche Dienstleistungen
Telefon: +49 761 27133-831
E-Mail: karin.henninger [at] agrardienst-baden.de