Agrardieselantrag
Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden. Die rechtliche Grundlage ist das Energiesteuergesetz § 57 "Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft".
Land- und Forstbetriebe sind berechtigt einen Antrag zur Agrardiesel-Entlastung zu stellen.
Für 2025 gilt als Abgabefrist der 31.12.2026
Hilfestellung durch den Agrardienst
Der Agrardienst bietet eine Hilfestellung für die Erstellung des Agrardieselantrag an. Gerne senden wir Ihnen den Erhebungsbogen zu (bzw. steht er auf dieser Seite zum Download bereit). Diesen senden Sie inklusiv der Zollvollmacht ausgefüllt wieder an uns zurück. Anhand Ihrer Daten werden wir den Agrardieselantrag für Sie erstellen.
Kosten:
vereinfachter Antrag: pro Antrag: 40 € / 50 €*
beim erweiterten Antrag wird der zusätzliche Zeitaufwand (von mehr als 1/2-Stunde) berechnet: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*
*Preise für Nichtmitglieder
Wichtiger Hinweis:
Für eine fristgerechte Bearbeitung müssen die Unterlagen bis spätestens 15. November 2026 beim Agrardienst Baden eingehen.
Danach können keine Anträge mehr angenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Erhebungsbogen Agrardieselrückvergütung 2025 (745.29 KB)
- Vollmacht Agrardiesel (463.43 KB)
Karin Henninger
Landwirtschaftliche Dienstleistungen
Telefon: +49 761 27133-831
E-Mail: karin.henninger [at] agrardienst-baden.de
