Agrardieselantrag

Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden. Die rechtliche Grundlage ist das Energiesteuergesetz § 57 "Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft".

Land- und Forstbetriebe sind berechtigt einen Antrag zur Agrardiesel-Entlastung zu stellen. Die Rückvergütung beträgt 21,48 Cent/Liter bei Gasöl (Diesel). Die Mindestrückvergütung beträgt 50 €.

Der Antrag ist online bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen.
Für das Antragsjahr 2023 verlängert bis 31.12.2024.

Hilfestellung durch den Agrardienst

Der Agrardienst bietet eine Hilfestellung für die Erstellung des Agrardieselantrag an. Gerne senden wir Ihnen den Erhebungsbogen zu (bzw. steht er auf dieser Seite zum Download bereit). Diesen senden Sie inklusiv der Zollvollmacht ausgefüllt wieder an uns zurück. Anhand Ihrer Daten werden wir den Agrardieselantrag für Sie erstellen. 

Kosten:

vereinfachter Antrag: pro Antrag: 40 € / 50 €*

bei Erstantrag (nicht vereinfacht) wird der zusätzliche Zeitaufwand (von mehr als 1/2-Stunde) berechnet: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*

*Preise für Nichtmitglieder

Ihre Ansprechpartnerin beim Agrardienst:

Karin Henninger

Karin Henninger

Landwirtschaftliche Dienstleistungen

Telefon: +49 761 27133-831

E-Mail: karin.henninger [at] agrardienst-baden.de

Bürozeiten: Dienstags von 9 bis 16 Uhr

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