Versicherung für Saisonarbeitskräfte

Wichtige Hilfe

Seit vielen Jahren bietet der Agrardienst Baden nun schon die Kranken- und Unfallzusatzversicherung für Saisonarbeitskräfte an.

HINWEIS:
Diese Seite können Sie ohne Anmeldung im Mitgliederbereich nutzen! Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Hinweise auf der Seite weiter unten.

 

©HanseMerkur Logo

Weinbauliche und landwirtschaftliche Betriebe sind aufgrund des hohen Personalbedarfs während der Ernte von Wein, Obst und Spargel auf kurzfristig beschäftigte ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Extreme Arbeitsbedingungen wie z.B. hohe Temperaturen, Steillagen und Tragen schwerer Lasten machen einen guten Versicherungsschutz unabdingbar.

Landwirte und Winzer können zur Absicherung ihrer Saisonarbeitskräfte im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung (für Unfälle außerhalb der Arbeitszeiten) von den Sonderkonditionen des Rahmenvertrages mit der HanseMerkur Reiseversicherung profitieren. 


Folgende Personengruppen können den günstigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen (bis zum 70. Geburtstag):

  • im Heimatland nicht beschäftigte Personen z.B. Hausfrauen, Rentner, Studenten (es darf kein Bezug von Arbeitslosengeld vorliegen)
  • Arbeitnehmer, die im Heimatland keine, der Landwirtschaft oder dem Weinbau ähnliche selbstständige Tätigkeit ausüben.

HINWEIS: Bei Berufsunfällen ist die Landw. Berufsgenossenschaft zuständig.

Neue Tarifmodelle ab 1. März 2022

Nachdem die Versicherungstarife der HanseMerkur für Saisonarbeitskräfte viele Jahre unverändert blieben, wurden die Leistungen nun verbessert und die Prämien angepasst. 

Auswahl aus den Tarifvarianten Basic und Profi

Für den passenden Reise-Krankenversicherungsschutz kann künftig für die Erntehelfer zwischen den Tarifvarianten Basic und Profi gewählt werden. 

Die Basic-Variante beinhaltet unerlässliche Leistungen wie ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten sowie Leistungen bei Schwangerschaft und hat einen Selbstbehalt von 20 Euro.
Die Profi-Variante wird um weitere Leistungen, wie Sehhilfen und Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln ergänzt und kommt ohne Selbstbehalt daher.

Neu dazu kommt im Sachversicherungs-Tarif neben der Reise-Unfallversicherung nun noch eine Reise-Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungsbedingungen wurden für eine leichtere Zuordnung ebenfalls in die Tarifstufen Basic und Profi unterteilt.

Die neuen Tarife im Überblick:

Tagesprämie bis zum 70. Geburtstag / Reisedauer bis 91 Tage:

Reise-Krankenversicherung: 

Basic-Tarif (Mindestprämie 10 € pro versicherte Person / Selbstbeteiligung 20 € pro versicherte Person): 0,48 €
Profi-Tarif (Mindestprämie 20 € pro versicherte Person): 0,59 €

Reise-Sachversicherung: (Unfall u. Haftpflicht) 0,05 €

Hinweis: Bitte lesen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Abschnitt III (Leistungsbeschreibung) Punkt 2 durch und bitten Sie den behandelnden Arzt darauf hin, seine Gebührensätze dementsprechend anzupassen. Die HanseMerkur erstattet im Basic-Tarif den 1,7 fachen Satz und im Profi-Tarif den 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung.

Über folgendem Link zum Buchungsassistenten der HanseMerkur können Sie die Versicherung für Ihre Saisonarbeitskräfte schnell und einfach online versichern. Als Abschluss der Online-Meldung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über die abgeschlossene Versicherung. Bitte drucken Sie sich die Bestätigung aus und bewahren Sie sie auf. Sie ist bei eventuell auftretenden Leistungsfällen bzw. Rückerstattungen vorzulegen.
 

HanseMerkur Buchungsassistent Saisonarbeitskräfte (bis zum 70. Geburtstag)


Es ist möglich, über den Buchungsassistenten eine Excelvorlage einzulesen. Diese Excelliste können Sie sich direkt im Assistenten downloaden. Eine Anleitung hierzu finden Sie ebenfalls direkt im Assistenten.
Bitte verändern Sie diese Liste nicht! Die Texte und Zellformatierungen dürfen nicht verändert werden. (siehe nachstehend unsere Formatierungshilfe zum downloaden)

Wichtige Hinweise:

  • Rückwirkend kann nicht versichert werden!
  • Altersgrenze: bis zum 70. Geburtstag
  • Sollten Sie den Versicherungszeitraum zu knapp bemessen haben und müssen diesen verlängern, ist dies nur möglich in Form eines Neuabschlusses. Das heißt Sie müssen eine neue Online-Buchung vornehmen.
    Bitte geben Sie bei einer Verlängerung als Einreisetag den Folgetag des ersten Versicherungszeitraumes an!
    Vorerkrankungen aus dem ersten Versicherungszeitraum sind von der Leistung ausgenommen!
     Eine Verrechnung der Prämie ist nicht möglich.
  • Versichern Sie Ihre Saisonarbeitskraft deshalb immer für die maximal zu erwartende Zeit. Reist Ihr Mitarbeiter früher ab, wird die zu viel bezahlte Prämie (ab 5 €) zurück erstattet. ACHTUNG: pro Versicherungsschein wird eine Gesamterstattung gewährt
    Für die Rückerstattung der Prämie, teilen Sie uns per E-Mail einfach die Namen, die dazu gehörende Versicherungsnummer und das Datum des letzten Arbeitstages mit, dann können wir die Erstattung beantragen.
  • Bitte lesen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen Abschnitt III (Leistungsbeschreibung) Punkt 1 und 2 durch. 
  • Bei Schadenfällen, schicken Sie uns bitte die Arztrechnung/das Rezept als PDF an die E-Mail-Adresse: info [at] agrardienst-baden.de
    Bitte geben Sie hierzu die Nummer des Versicherungsscheines an bzw. schicken Sie diesen per E-Mail mit. Alternativ erbitten wir die Rechnungen/Rezepte per Post im Original.
  • Wir leiten diese an die zuständige Stelle bei der HanseMerkur weiter.
  • Betriebe die den Basic-Tarif gewählt haben empfehlen wir, bei moderaten Schadenfällen in Vorleistung zu treten, da die Versicherung bei der Erstattung an den Arzt den Selbstbehalt abzieht. Ansonsten muss darauf geachtet werden, dass vom Betrieb der Selbstbehalt von 20 Euro dem Arzt erstattet wird.
    Größere Schäden (Klinikaufenthalt etc.) müssen der Versicherung sofort gemeldet werden! (Schaden melden bei der HanseMerkur Reiseversicherung (hmrv.de))

 

Ihr Ansprechpartner für sozialversicherungrechtlichen Fragen:

Herr Otmar König, Sozialreferent des BLHV, Telefon 0761 / 27133-210

Ihre Ansprechpartnerin beim Agrardienst:

Nicole Mikosch

Nicole Mikosch

Telefon +49 761 27133-830

E-Mail: nicole.mikosch [at] agrardienst-baden.de

Agrardienst Baden
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