Betrieblicher Nährstoffeinsatz

Seit dem Wirtschaftsjahr 19/20 wird anstatt des bisherigen Nährstoffvergleichs eine Dokumentation zum schlagbezogenen betrieblichen Nährstoffeinsatz gefordert.

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Sobald bei der Düngung die wesentlichen Nährstoffmengen (50 kg N ha/Jahr  und 30 kg P2O5 ha/Jahr) überschritten werden, muss nach §10 DüV (erstmalig für das Jahr 20/21), muss der Nährstoffeinsatz pro Schlag aufgezeichnet und für das Folgejahr eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden.

Die Aufzeichnungen der  Düngungsmaßnahmen müssen spätestens nach 2 Tagen erfolgen. Die Düngebedarfsermittlung kann nach Abschluss der Düngesaison berechnet werden, jedoch spätestens vor der ersten Düngung.

Folgende Angaben müssen festgehalten werden:

  • die Bezeichnung und die Größe des Schlages,
  • die Art und Menge des Düngers,
  • die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat,
  • bei organischen Düngemitteln neben dem Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbaren Stickstoff

Der Entscheidungsbaum zur Feststellung, ob ein Betrieb pflichtig ist finden Sie nachstehend zum downloaden.

Hilfestellung durch den Agrardienst:

Der Agrardienst Baden bietet die Online-Erfassung/Berechnung an. Hierzu erhalten Sie von uns einen Erhebungsbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurück senden. Anhand Ihrer Angaben werden wir die Erstellung ihres betrieblichen Nährstoffeinsatzes vornehmen. Den Erhebungsbogen finden Sie nachstehend zum downloaden.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, müssen Sie uns ONLINE eine Vollmacht erteilen.  Hierbei helfen wir Ihnen gerne ebenfalls. 

Kosten:

Grundgebühr: 37 € / 47 €*
Bearbeitung nach Aufwand: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer

*Preise für Nichtmitglieder

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