Betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ab dem Wirtschaftsjahr 19/20 wird anstatt des bisherigen Nährstoffvergleichs eine Dokumentation zum schlagbezogenen betrieblichen Nährstoffeinsatz gefordert.

Sobald die wesentlichen Nährstoffmengen (50 kg N ha-1a-1 und 30 kg P2O5 ha-1a-1) mit einer Düngung überschritten wurden, muss nach §10 DüV erstmalig für das Jahr 20/21, der für den Schlag- bzw. die Bewirtschaftungseinheit ermittelte Düngebedarf zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf an Stickstoff, Phosphat und verfügbarem N zusammengefasst und dokumentiert werden.
Die Aufzeichnungen müssen spätestens 2 Tage nach jeder Düngungsmaßnahme erfolgen.
Folgende Angaben müssen festgehalten werden:
- die Bezeichnung und die Größe des Schlages,
- die Art und Menge des Düngers,
- die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat,
- bei organischen Düngemitteln neben dem Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbaren Stickstoff
Die Aufsummierung der Schläge muss erstmalig für das Wirtschaftsjahr 20/21 oder Kalenderjahr 2021 erfolgen.
Der Entscheidungsbaum zur Feststellung, ob ein Betrieb pflichtig ist finden Sie nachstehend zum downloaden.
Hilfestellung durch den Agrardienst:
Der Agrardienst Baden bietet die Online-Erfassung/Berechnung an. Hierzu erhalten Sie von uns einen Erhebungsbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurück senden. Anhand Ihrer Angaben werden wir die Erstellung ihres betrieblichen Nährstoffeinsatzes vornehmen. Den Erhebungsbogen finden Sie nachstehend zum downloaden.
Wenn Sie uns beauftragen möchten, müssen Sie uns ONLINE eine Vollmacht erteilen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne ebenfalls.
Kosten:
Grundgebühr: 37 € / 47 €*
Bearbeitung nach Aufwand: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
*Preise für Nichtmitglieder
Downloads:
- Entscheidungsbaum Nitratgebiete 2020 (185.05 KB)
- Entscheidungsbaum außerhalb Nitratgebiete 2020 (103.97 KB)
- Erhebungsbogen Betrieblicher Nährstoffeinsatz (1.13 MB)