Stromsteuerentlastung
Seit diesem Jahr lohnt sich die Stromsteuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mehr denn je: Der Erstattungsbetrag liegt nun bei 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Ab einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 12.500 kWh ist ein Antrag wirtschaftlich sinnvoll. Ab diesem Wert wird der gesetzliche Selbstbehalt von 250 Euro überschritten.
Für 2024 gilt als Abgabefrist der 31.12.2025
Hilfestellung durch den Agrardienst
Der Agrardienst bietet die Beantragung für die Stromsteuerentlastung an.
Um eine fristgerechte Bearbeitung gewähren zu können kontaktieren Sie uns bis spätestens 15. November 2025 entweder per E-Mail (karin.henninger [at] agrardienst-baden.de) oder telefonisch unter 0761 27133-831.
Kosten:
pro Antrag: 40 € / 50 €*
(weiterer Zeitbedarf wird nach Aufwand abgerechnet: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*)
*Preise für Nichtmitglieder
Karin Henninger
Landwirtschaftliche Dienstleistungen
Telefon: +49 761 27133-831
E-Mail: karin.henninger [at] agrardienst-baden.de
