Stromsteuerentlastung

Seit diesem Jahr lohnt sich die Stromsteuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mehr denn je: Der Erstattungsbetrag liegt nun bei 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 

Ab einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 12.500 kWh ist ein Antrag wirtschaftlich sinnvoll. Ab diesem Wert wird der gesetzliche Selbstbehalt von 250 Euro überschritten.

Für 2024 gilt als Abgabefrist der 31.12.2025

Hilfestellung durch den Agrardienst

Der Agrardienst bietet die Beantragung für die Stromsteuerentlastung an. 

Um eine fristgerechte Bearbeitung gewähren zu können kontaktieren Sie uns bis spätestens 15. November 2025 entweder per E-Mail (karin.henninger [at] agrardienst-baden.de) oder telefonisch unter 0761 27133-831.

Kosten:

pro Antrag: 40 € / 50 €*

(weiterer Zeitbedarf wird nach Aufwand abgerechnet: Bearbeitungseinheit 15 Minuten à 17,25 € / 21,00 €*)

*Preise für Nichtmitglieder

Ihre Ansprechpartnerin beim Agrardienst

Karin Henninger

Karin Henninger

Landwirtschaftliche Dienstleistungen

Telefon: +49 761 27133-831

E-Mail: karin.henninger [at] agrardienst-baden.de

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